Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Damit haben Sie aus Liebe, Familien- und Gemeinsamkeitssinn eine Aufgabe übernommen, die menschlich für beide Seiten sehr befriedigend sein kann und viel zur Lebensqualität des Pflegebedürftigen beiträgt.Die Pflege zu Hause ist aber oft mit einschneidenden Veränderungen und Belastungen für Sie selbst und den Pflegebedürftigen verbunden.
Wer hilft bei der Pflege zu Hause?
Hausarzt
Die erste Anlaufstelle ist der vertraute Hausarzt. Mit ihm können
Sie alle Maßnahmen besprechen und planen, die erforderlich sind, um
die anstehende kurz- oder langfristige häusliche Pflege einzuleiten.
Da der Hausarzt den Pflegebedürftigen oft schon viele Jahre betreut,
wird er Ihnen auch dabei helfen, den Pflegeaufwand, der auf Sie zukommt, von
vorneherein richtig einzuschätzen, damit Sie Ihre Kräfte nicht überschätzen.
Krankenkasse bzw. Pflegekasse
Wertvolle Information und Hilfestellung
erhalten Sie selbstverständlich auch von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse,
bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Die Kassen sind dabei für
unterschiedliche Aufgabengebiete und Kosten zuständig.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Pflege in einem akuten
Erkrankungsfall, wenn dadurch ein Krankenhausausfenthalt vermieden wird bzw.
eine Nachsorge notwendig ist. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall,
kann aber in begründeten Fällen über einen längeren Zeitraum
bewilligt werden, wenn die Krankenkasse feststellt, dass dies erforderlich
ist.
Sehr viel öfters geht es jedoch um eine Langzeitbetreuung und -pflege.
In diesem Fall sind die Pflegekassen zuständig. Der Pflegebedürftige
bzw. seine Angehörigen stellen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
bei der für den Betroffenen zuständigen Pflegekasse. Daraufhin ermitteln
Ärzte oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
(MDK) bei einem Hausbesuch den tatsächlichen Hilfebedarf beim Pflegebedürftigen.
Wenn der MDK die Pflegebedürftigkeit festgestellt und eine Einstufung
des Betroffenen in eine der drei Pflegestufen vorgenommen hat, haben Sie Anspruch
auf die gesetzlich festgelegten Geld- bzw. Sachleistungen.
Ambulante Pflegedienste
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Pflegearbeit kann es für Sie
sehr wichtig werden, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten. Bei der
Suche nach einem geeigneten ambulanten Pflegedienst helfen Ihnen Ihr Arzt,
die Kranken- bzw. Pflegekasse des Betroffenen, aber auch wir.
Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste umfasst eine pflegerische
Grundversorgung, zum Beispiel Hilfestellung bei der Körperpflege, beim
Ankleiden oder bei der Ernährung. Der Pflegedienst wird Ihnen beim ersten
Gespräch einen Leistungskatalog vorlegen, aus dem Sie dann auswählen
können, bei welchen Pflegearbeiten Sie Hilfe wünschen. Mit dem Leistungsangebot
erhalten Sie auch eine Preisübersicht, was die einzelnen Pflegeleistungen
kosten. Ist die Pflegebedürftigkeit durch den MDK anerkannt, wird ein
Teil dieser Kosten von der Pflegekasse getragen.
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APEK Ambulante Pflege-Einrichtung
Köln GmbH Taunusstr. 35 51105 Köln Tel.: 0221/98510010 |
Beratung in der Apotheke
Unsere geschulten Fachkräfte beraten Sie kompetent und beantragen
für Sie die Kostenübernahme bestimmter Pflegehilfsmittel bei Ihrer
Pflegekasse. Monatlich erhalten Sie nach erfolgter Genehmigung von uns Pflegehilfsmittel
wie z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Händedesinfektions-
und Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge, Schutzschürzen oder
Mundschutz bis maximal 31.- € (bei Beihilfeberechtigten bis maximal 15,50
€). Bei uns liegt für Sie kostenlos die Broschüre "Pflegen
wie die Profis" bereit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
| Pflegestufe | täglicher Mindestzeitaufwand
für die Pflege incl. hauswirtschaftliche Versorgung |
davon Mindestzeitaufwand für Körperpflege, |
| I erheblich Pflegebedürftige |
90 Minuten
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mehr als 45 Minuten
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| II Schwerpflegebedürftige |
3 Stunden
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mindestens 2 Stunden
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| III Schwerstpflegebedürftige |
5 Stunden
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mindestens 4 Stunden
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LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG
IM ÜBERBLICK
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| LEISTUNG | KRITERIEN | BETRÄGE | HINWEISE | |||
| Pflegegeld/Geldleistung |
wird direkt von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen ausbezahlt |
Pflegestufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 |
ab 7/2008 215€ 420€ 675€ |
ab 2010 225€ 430€ 685€ |
ab 2012 235€ 440€ 700€ |
Beratung durch einen ambulanten Pflegedienst vorgeschrieben |
| Pflege durch ambulante Pflegedienste/Sachleistung | medizinisch-pflegerische,
hauswirt- schaftliche und soziale Betreuung durch ambulante Pflegedienste |
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Härtefälle |
420€ 980€ 1470€ 1918€ |
440€ 1040€ 1510€ 1918€ |
450€ 1100€ 1550€ 1918€ |
auch kombiniert mit
Geldleistung Pflegegeld möglich |
| Tages- und Nachtpflege | Betreuung entweder tagsüber
oder nachts in teilstationären Pflegeeinrichtungen |
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 |
420€ 980€ 1470€ |
440€ 1040€ 1510€ |
450€ 1100€ 1550€ |
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Kurzzeitpflege |
vorübergehende
vollstationäre Aufnahme im Pflegeheim zur Entlastung des Pflegenden |
1470€ | 1510€ | 1550€ | maximal 28 Tage pro
Kalenderjahr |
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| Ersatz- oder Verhinde- rungspflege |
Überbrückung der häuslichen
Pflege durch professionelle Ersatzpflegekraft bei Ausfall pflegender Angehöriger |
1470€ | 1510€ | 1550€ | maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, wird nicht mit Kurzzeitpflege verrechnet |
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| Anpassung/Umbau der Wohnung | zur Erleichterung der Pflege
und um selbständiges Leben zu ermöglichen |
2557€ | 2557€ | 2557€ | ||
| Pflegehilfsmittel | zum einmaligen Gebrauch bestimmt | 31€ | 31€ | 31€ | monatlich zu beantragen | |
| Technische Hilfsmittel | zur Therapie, Pflegeerleichterung
und für rehabilitative Maßnahmen |
Eigenbeteiligung bis 10%, höchstens 25€ | meist leihweise überlassen | |||
| Zusätzliche Betreuungs- leistungen |
bei erheblich eingeschränkter
Alltags- kompetenzund somit erheblichem zusätzlichem Betreuungsbedarf |
Bei Bedarf bis 2400€ pro Kalenderjahr | bei zuständiger
Pflegekasse beantragen, wird nur gegen Vorlage von Rechnungen erstattet |
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| Soziale Sicherung der Pflegeperson |
Beitragszahlung zur Renten- und
Unfall- versicherungdurch Pflegekasse; Einkommen aus Pflegegeld ist steuerbefreit |
mit der zuständigen Pflegekasse klären |
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| Pflegekurse | Schulung der Angehörigen in Pflegetätigkeiten | kostenlos | angeboten von Pflegekassen |
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| Vollstationäre Pflege Alten- und Pflegeheim |
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Härtefälle |
1023€ 1279€ 1470€ 1750€ |
1023€ 1279€ 1510€ 1825€ |
1023€ 1279€ 1550€ 1918€ |
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Quelle: Broschüre
"Pflegen wie die Profis" der PAUL HARTMANN AG |