Pflege zu Hause

Sie stehen vor der Entscheidung oder haben sich bereits entschieden, einen Angehörigen zu Hause zu pflegen. Damit haben Sie aus Liebe, Familien- und Gemeinsamkeitssinn eine Aufgabe übernommen, die menschlich für beide Seiten sehr befriedigend sein kann und viel zur Lebensqualität des Pflegebedürftigen beiträgt.Die Pflege zu Hause ist aber oft mit einschneidenden Veränderungen und Belastungen für Sie selbst und den Pflegebedürftigen verbunden.

Wer hilft bei der Pflege zu Hause?

Hausarzt
Die erste Anlaufstelle ist der vertraute Hausarzt. Mit ihm können Sie alle Maßnahmen besprechen und planen, die erforderlich sind, um die anstehende kurz- oder langfristige häusliche Pflege einzuleiten. Da der Hausarzt den Pflegebedürftigen oft schon viele Jahre betreut, wird er Ihnen auch dabei helfen, den Pflegeaufwand, der auf Sie zukommt, von vorneherein richtig einzuschätzen, damit Sie Ihre Kräfte nicht überschätzen.

Krankenkasse bzw. Pflegekasse
Wertvolle Information und Hilfestellung erhalten Sie selbstverständlich auch von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse, bei der der Pflegebedürftige versichert ist. Die Kassen sind dabei für unterschiedliche Aufgabengebiete und Kosten zuständig.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Pflege in einem akuten Erkrankungsfall, wenn dadurch ein Krankenhausausfenthalt vermieden wird bzw. eine Nachsorge notwendig ist. Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, kann aber in begründeten Fällen über einen längeren Zeitraum bewilligt werden, wenn die Krankenkasse feststellt, dass dies erforderlich ist.
Sehr viel öfters geht es jedoch um eine Langzeitbetreuung und -pflege. In diesem Fall sind die Pflegekassen zuständig. Der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen stellen einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der für den Betroffenen zuständigen Pflegekasse. Daraufhin ermitteln Ärzte oder Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei einem Hausbesuch den tatsächlichen Hilfebedarf beim Pflegebedürftigen. Wenn der MDK die Pflegebedürftigkeit festgestellt und eine Einstufung des Betroffenen in eine der drei Pflegestufen vorgenommen hat, haben Sie Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Geld- bzw. Sachleistungen.

Ambulante Pflegedienste
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Pflegearbeit kann es für Sie sehr wichtig werden, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten. Bei der Suche nach einem geeigneten ambulanten Pflegedienst helfen Ihnen Ihr Arzt, die Kranken- bzw. Pflegekasse des Betroffenen, aber auch wir.
Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste umfasst eine pflegerische Grundversorgung, zum Beispiel Hilfestellung bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder bei der Ernährung. Der Pflegedienst wird Ihnen beim ersten Gespräch einen Leistungskatalog vorlegen, aus dem Sie dann auswählen können, bei welchen Pflegearbeiten Sie Hilfe wünschen. Mit dem Leistungsangebot erhalten Sie auch eine Preisübersicht, was die einzelnen Pflegeleistungen kosten. Ist die Pflegebedürftigkeit durch den MDK anerkannt, wird ein Teil dieser Kosten von der Pflegekasse getragen.

Pflegedienst Sonnenschein


Koch & Wallersheim

Pflegedienst Sonnenschein
Odenwaldstr. 46-48
51105 Köln
Tel.: 0221/8024983
Fax: 0221/8024985
r.wallersheim@netcologne.de

APEK Ambulante Pflege-Einrichtung Köln GmbH
Taunusstr. 35
51105 Köln
Tel.: 0221/98510010
 

Beratung in der Apotheke
Unsere geschulten Fachkräfte beraten Sie kompetent und beantragen für Sie die Kostenübernahme bestimmter Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse. Monatlich erhalten Sie nach erfolgter Genehmigung von uns Pflegehilfsmittel wie z.B. saugende Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Händedesinfektions- und Flächendesinfektionsmittel, Fingerlinge, Schutzschürzen oder Mundschutz bis maximal 31.- € (bei Beihilfeberechtigten bis maximal 15,50 €). Bei uns liegt für Sie kostenlos die Broschüre "Pflegen wie die Profis" bereit.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Pflegestufe täglicher Mindestzeitaufwand für die Pflege
incl. hauswirtschaftliche Versorgung

davon Mindestzeitaufwand für Körperpflege,
Ernährung, Mobilität (Grundpflegehandlungen)

I erheblich Pflegebedürftige
90 Minuten
mehr als 45 Minuten
II Schwerpflegebedürftige
3 Stunden
mindestens 2 Stunden
III Schwerstpflegebedürftige
5 Stunden
mindestens 4 Stunden

 

 

 

 

 

 

 

 

LEISTUNGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG IM ÜBERBLICK
LEISTUNG KRITERIEN BETRÄGE HINWEISE
Pflegegeld/Geldleistung
wird direkt von der Pflegekasse
an den Pflegebedürftigen ausbezahlt
Pflegestufe
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
ab 7/2008
215€
420€
675€
ab 2010
225€
430€
685€
ab 2012
235€
440€
700€
Beratung durch einen
ambulanten Pflegedienst vorgeschrieben
Pflege durch ambulante Pflegedienste/Sachleistung medizinisch-pflegerische, hauswirt-
schaftliche und soziale Betreuung
durch ambulante Pflegedienste
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Härtefälle
420€
980€
1470€
1918€
440€
1040€
1510€
1918€
450€
1100€
1550€
1918€
auch kombiniert mit
Geldleistung
Pflegegeld möglich
Tages- und Nachtpflege Betreuung entweder tagsüber oder
nachts in teilstationären
Pflegeeinrichtungen
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
420€
980€
1470€
440€
1040€
1510€
450€
1100€
1550€

Kurzzeitpflege

vorübergehende vollstationäre Aufnahme
im Pflegeheim zur Entlastung des Pflegenden
1470€ 1510€ 1550€ maximal 28 Tage pro
Kalenderjahr
Ersatz- oder Verhinde-
rungspflege
Überbrückung der häuslichen Pflege
durch professionelle Ersatzpflegekraft
bei Ausfall pflegender Angehöriger
1470€ 1510€ 1550€ maximal 28 Tage pro
Kalenderjahr,
wird nicht mit Kurzzeitpflege
verrechnet
Anpassung/Umbau der Wohnung zur Erleichterung der Pflege und um
selbständiges Leben zu ermöglichen
2557€ 2557€ 2557€
Pflegehilfsmittel zum einmaligen Gebrauch bestimmt 31€ 31€ 31€ monatlich zu beantragen
Technische Hilfsmittel zur Therapie, Pflegeerleichterung und
für rehabilitative Maßnahmen
Eigenbeteiligung bis 10%, höchstens 25€ meist leihweise überlassen
Zusätzliche Betreuungs-
leistungen
bei erheblich eingeschränkter Alltags-
kompetenzund somit erheblichem
zusätzlichem Betreuungsbedarf
Bei Bedarf bis 2400€ pro Kalenderjahr bei zuständiger Pflegekasse
beantragen, wird nur gegen
Vorlage von Rechnungen erstattet
Soziale Sicherung der
Pflegeperson
Beitragszahlung zur Renten- und Unfall-
versicherungdurch Pflegekasse;
Einkommen aus Pflegegeld ist steuerbefreit
mit der zuständigen
Pflegekasse klären
Pflegekurse Schulung der Angehörigen in Pflegetätigkeiten kostenlos angeboten von
Pflegekassen
Vollstationäre Pflege
Alten- und Pflegeheim
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Härtefälle
1023€
1279€
1470€
1750€
1023€
1279€
1510€
1825€
1023€
1279€
1550€
1918€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

www.hartmann.info

Quelle: Broschüre "Pflegen wie die Profis" der PAUL HARTMANN AG
erstellt am 15.10.2008, zuletzt geändert am 18.1.2009

 

 

 

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