Die teilweise Befreiung erstreckt sich auf Zuzahlungen
zu Arznei-, Verband- und Heilmitteln, Krankenhausaufenthalt, sowie Praxisgebühr
und Fahrkosten. Dadurch sollen Versicherte vor einer finanziellen Überforderung
geschützt werden. Dem Versicherten wird eine Eigenbeteiligung in Höhe
von 2% des Familienbruttoeinkommens zugemutet abzüglich eines Freibetrags.
Sobald ein familienversicherter Familienangehöriger
( Ehegatte, volljähriges Kind ) schwerwiegend chronisch
krank ist, gilt für alle Familienmitglieder die maximale
Belastungsgrenze von 1 %. Das trifft auch dann zu, wenn der chronisch
kranke Ehepartner privat oder bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse
versichert sein sollte. Sobald die Zuzahlungen aller Familienmitglieder
insgesamt 1 % der Bruttoeinnahmen erreicht haben, sind alle im Haushalt
lebenden Familienmitglieder von Zuzahlungen für das restliche Jahr
befreit. Grundlage für die Berechnung der Belastungsobergrenze
sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden
Familienangehörigen, abzüglich der Freibeträge für
die Kinder und den Ehepartner. Diese betragen für 2010: 4536
€ für den Ehepartner und 6004 € für jedes (weitere)
Kind.
Deshalb bewahren Sie bitte Ihre Quittungen auf oder fragen uns nach
einer Kundenkarte.
Quelle: Auszug aus dem Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung, Apotheker Zeitung Nr. 4 vom 24.1.2011
erstellt am 7.1.2003
zuletzt geändert am 30.1.2011